Tierarztpraxis Dr. Stephanie van Loosen

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Transponder-Kennzeichnungspflicht für Hunde in Niedersachen seit 01.Juli 2011

Seit dem 01.Juli 2011 müssen in Niedersachsen alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, mit einem Transponder gekennzeichnet werden.

Ob Sie dem Gesetz folgen oder Ihrer Tierliebe: Mit dem in unserer Praxis dafür verwendeten Biotec(R)-Transponder des Herstellers Virbac sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es um die verlässliche Kennzeichnung Ihres Hundes geht. So kann er im Verlustfall leicht zurückvermittelt werden.



Der reiskorngroße Mikrochip ist von gewebefreundlichem und unzerbrechlichen Biopolymer umgeben und wird einfach unter die Haut injiziert. Die Registrierung der Chipnummer nehmen wir für Sie beim deutschen Haustierregister TASSO vor. Mit der elektronischen Kennzeichnung durch den Mikrochip erfüllen Sie zugleich die seit dem 03.Juli 2011 geltenden Vorschriften der EU für den innereuropäischen Grenzübertritt. So ist Ihr Hund auch für Reisen gut gerüstet und geht unterwegs sicher nicht verloren.


 
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